Kinderschutzkonzept

Kinderschutzkonzept

Der Schutz eines jeden Kindes ist in unserem Konzept verankert und wird durch die regelmäßige Arbeit daran lebendig gehalten.

1. Präambel

Das Kind in Ehrfurcht empfangen, in Liebe erziehen, in Freiheit entlassen.

Rudolf Steiner

Das vorliegende Schutzkonzept wurde gemeinsam mit dem gesamten pädagogischen Kollegium erarbeitet. Die Umsetzung der enthaltenen Werte, Normen und des Verhaltenskodex ist für jeden Mitarbeitenden bindend, sowohl für pädagogisches als auch nicht pädagogisches Personal. Jede*r Mitarbeitende unterschreibt jährlich die sich am Ende befindende Selbstverpflichtung, sich an dieses Schutzkonzept zu halten.

Unser größtes Anliegen ist es, dass die uns anvertrauten Kinder unversehrt aufwachsen. Wir führen unsere Arbeit sorgfältig und mit einer wertschätzenden und aufmerksamen Grundhaltung den Kindern und ihrer Entwicklung gegenüber durch. Kommt der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung auf, findet sich in diesem Schutzkonzept der Weg, welcher gegangen werden muss, um die Situation korrekt aufzuklären.

Unser Kindergarten ist ein sicherer Ort. Wir leben eine Kultur der Achtsamkeit, welche sich aus dem anthroposophischen Menschenbilde, welches unserer Arbeit zugrunde liegt, ergibt. Wir begegnen jedem Kind und Erwachsenen respektvoll.

2. Gesetzliche Grundlagen

UN-Kinderrechtskonventionen

Kinder haben ein Recht auf:

  • Gleichheit
  • Gesundheit
  • Bildung
  • Spiel und Freizeit
  • freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  • gewaltfreie Erziehung
  • Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • elterliche Fürsorge
  • besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Weitere Grundlagen

  • § 1631 Abs. 2 BGB: „Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.“
  • SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz, § 1: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
  • § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, (4) die intervenierende Pflicht der Kindertagesstätten
  • Bundeskinderschutzgesetz

Laut BGB wird das Kindeswohl bedroht, wenn das geistige, seelische oder körperliche Wohl eines Kindes gefährdet wird und die Erziehungsberechtigten nicht in der Lage oder nicht willens sind, diese Situation abzuwenden. Erst wenn diese Punkte erfüllt sind, ist es dem Staat erlaubt einzugreifen. Es verhält sich jedoch so, dass das, was als Kindeswohlgefährdung deklariert wird, Auslegungssache ist. Im SGB VIII § 8a sind diejenigen Punkte beschrieben, welche einen Eingriff nötig und möglich machen. Bei Beobachtung ist das pädagogische Personal dazu verpflichtet, den aufgekommenen Anhaltspunkten nachzugehen und diese aufzuklären.

3. Die Grundbedürfnisse von Kindern

Kinder können sich nur seelisch, geistig und körperlich gesund entwickeln, wenn ihre Grundbedürfnisse ausreichend befriedigt sind. Dazu gehören:

Körperliche Bedürfnisse

  • Essen, Schlafen, angemessene Kleidung, Obdach
  • körperliche Unversehrtheit und Sicherheit

Soziale Bedürfnisse

  • Respekt, Anerkennung, Wertschätzung, Fürsorge
  • liebevolle Beziehungen und sichere Bindung
  • Gemeinschaft
  • Strukturen und Grenzen
  • Kontinuität und Stabilität

Entwicklungsbedürfnisse

  • altersgerechte Erfahrungen machen dürfen
  • das eigene Leben aktiv mitgestalten dürfen
  • Bildung

4. Prävention

Die uns anvertrauten Kinder haben ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Grenzen geachtet werden, sie vor Übergriffen geschützt werden und Hilfe bekommen, sollten sie doch Opfer eines Übergriffs jedweder Art werden. In unserem Kindergarten setzen wir mehrere Punkte um, um präventiv in diesem Bereich wirken zu können.

Wir bemühen uns als Team des Waldorfkindergartens, den Kindern einen geschützten Rahmen bieten zu können, in welchem sie sich frei entwickeln können. Wichtig ist uns hier die Transparenz und Eindeutigkeit der Regeln, welche für alle Kinder und Erwachsene gleichermaßen gelten.

Auch gesetzliche Vorgaben kommen dem Kinderschutz zugute. Dazu gehört, dass die Kindergartengruppen unter einer bestimmten Personalstärke nicht mehr geöffnet werden dürfen. Wir können einerseits mit zu wenig Personal im Haus die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleisten, andererseits ist es schwieriger, jedes Kind jederzeit wahrzunehmen und Gefahren zu erkennen und abzuwenden. Zudem gerät das pädagogische Personal bei Unterbesetzung eher in Überforderungssituationen, welche zu vermeiden sind.

5. Partizipation Mitarbeitende

Die Kolleg*innen des Waldorfkindergartens in Rellingen haben das vorliegende Schutzkonzept gemeinsam erarbeitet. Somit wird sichergestellt, dass alle bei Erstellung den gleichen Motiven folgen und auf dem gleichen Kenntnisstand sind. Das Schutzkonzept wird von allen Mitarbeitenden unterschrieben und so verpflichtet sich jede*r, die genannten Punkte einzuhalten.

Einmal jährlich wird dieses Konzept gemeinsam in der Konferenz angeschaut und auf Aktualität überprüft. Nach dieser Überprüfung und eventuellen Anpassung wird das Konzept erneut unterschrieben und die am Ende folgende Selbstverpflichtung wird laut verlesen. Auch neuen Kolleg*innen wird das Konzept bei Einstellung zur Durchsicht und Unterschrift vorgelegt.

Im Vorfelde haben alle Kolleg*innen gemeinsam eine Fortbildung zum Thema Kindeswohlgefährdung besucht. Eine solche Fortbildung zu Themen, die dem Kinderschutz zuzuordnen sind, findet jährlich im Kollegium zur Konferenzzeit statt, um die Bedeutung des Themas hervorzuheben und um auf dem aktuellen Wissensstand zu bleiben. Jede*r Kolleg*in verpflichtet sich dazu.

Einmal im Monat thematisieren wir Übergriffe in der Konferenz, bei der jede*r eingeladen ist, dazu beizutragen. Auch sonst haben wir immer ein offenes Ohr für unsere Kolleg*innen und es besteht in jeder Konferenz die Möglichkeit, das Thema zu besprechen.

6. Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen

Wir wählen unsere Mitarbeiter*innen sehr sorgfältig aus. Bereits im Bewerbungsgespräch wird der Kinderschutz thematisiert. Das Kinderschutzkonzept und die dazugehörige Selbstverpflichtung wird, gemeinsam mit Konzeption und Leitbild des Kindergartens, bei Einstellung unterschrieben.

Jede*r Mitarbeiter*in muss vor Beginn der Beschäftigung ein erweitertes Führungszeugnis abgeben, welches alle fünf Jahre erneuert wird. Dieses darf bei Einstellung nicht älter als drei Monate sein und muss in Verdachtsfällen neu vorgelegt werden.

Wir erarbeiten aktuell ein Modell der Mentor*innenschaft, bei dem jede*r neue Kolleg*in für den Zeitraum der Probezeit einen Kolleg*in an die Seite gestellt bekommt, mit welchem*welcher sich in regelmäßigen Abständen getroffen wird, um die Einarbeitung zu begleiten. Wie genau das aussieht, wird im Qualitätsmanagement-Ordner im Büro einzusehen sein.

7. Partizipation Kinder

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen (…) zu beteiligen.

§ 8 Abs. 1 SGB VIII

Für uns bedeutet die dem Entwicklungsstand angemessene Partizipation der Kinder ein gut überdachtes Abwägen. Zu viele und zu frühe Entscheidungsmöglichkeiten bedeuten für die kleinen Kinder im Kindergartenalter oft eine Überforderung, welche die gesunde Entwicklung des Kindes stören kann.

Im Kindergartenalter sind die Entscheidungen, welche das Kind selbst treffen kann, vor allem diese, mit welchem Spiel es sich in der Freispielzeit oder im Garten beschäftigen möchte. Hierbei können sie überlegen, ob sie den Erzieher*innen helfen wollen bei der Gartenarbeit oder bei der Zubereitung des Frühstücks oder Ähnliches, oder ob sie lieber spielen wollen und wenn ja, was sie spielen wollen. Die Entscheidung über das Anlegen von wettergerechter Kleidung kann in Absprache mit der*dem Erzieher*in angepasst werden.

In Situationen der Körperpflege wie dem Umziehen bei nasser Kleidung oder dem Wickeln wird das Kind so weit wie möglich mit einbezogen und es wird nicht gewaltsam gegen den Willen des Kindes gearbeitet, sondern ein pädagogischer Weg gefunden, um die Pflege durchzuführen. Außerdem wird die Pflege unter Berücksichtigung der Privatsphäre des Kindes durchgeführt, also nicht vor allen im Gruppenraum, sondern an einem geschützten Ort. Hiermit achten wir die körperliche Selbstbestimmung der Kinder.

Zum Wohle der Entwicklung der Kinder achtet jede Fachkraft darauf, dass sie*er für das Kind die Entscheidungen trifft, welche dieses aufgrund seines Alters und der kognitiven Fähigkeiten noch nicht treffen kann. Dadurch wird den Kindern Halt gegeben. Es wird dabei viel Wert auf die individuelle Einschätzung gelegt, inwieweit es mehr oder weniger freilassend behandelt werden kann. Diese Einschätzung beruht auf der anthroposophischen Menschenkunde, der Waldorfpädagogik und dem Bilde vom Kind. So kann sich das Kind gesund zu einem selbstständigen Menschen entwickeln. Erst wenn diese kognitiven Fähigkeiten ausgebildet sind, kann und wird dem Kind diese Verantwortung übertragen werden.

Stufen der Partizipation

  • Informiert werden – Die Kinder werden über alle Dinge informiert, die sie unmittelbar betreffen. Dazu gehört, wann welche*r Kolleg*in im Dienst ist oder welches Frühstück den Tag vorbereitet wird.
  • Angehört werden – Die Kinder werden bei uns angehört zu den Themen Bekleidung für den Außenbereich und wenn sie Beschwerden haben. Dies wird in diesem Konzept noch näher beschrieben.
  • Mitentscheiden – Mitentscheiden dürfen sie situationsbedingt, welche Spiele, Lieder oder Aktivitäten gesungen, gespielt oder durchgeführt werden.
  • Entscheiden – Selbst entscheiden dürfen die Kinder im vorgegebenen Rahmen, mit wem und was sie spielen wollen, wann sie trinken wollen und was oder wie viel sie vom angebotenen Frühstück oder Mittagessen essen wollen.

Dieser Punkt befindet sich nach einer Fortbildung noch in Bearbeitung.

8. Partizipation Eltern

Die Eltern der uns anvertrauten Kinder können dieses Schutzkonzept auf unserer Webseite einsehen und bei Ideen und Ergänzungen die Kolleg*innen ansprechen, welche den Vorschlag mit in die Konferenz bringen. Zudem werden die Elternvertreter nach Erstellung dieses Konzeptes, sowie einmal jährlich, in die Konferenz eingeladen, um es durchzusprechen und zu schauen, ob etwas verändert oder hinzugefügt werden soll.

Außerdem sollen die Eltern einmal jährlich auf den Elternabenden der Gruppen über die Formen der Kindeswohlgefährdung, Täterstrategien und Ansprechpartner aufgeklärt werden. Das Kinderschutzkonzept ist bei uns im Büro, auf dem Flur bei den Infomaterialien und auf der Webseite einsehbar.

9. Formen der Kindeswohlgefährdung

Wir unterscheiden die körperliche, die seelische, die strukturelle und die sexualisierte Gewalt, sowie die Manipulation als Arten von Gewalt, welche im Kindergarten auftreten können. Im privaten Umfeld des Kindes kommt noch die Vernachlässigung dazu. Bei Anzeichen dieser, wie unzureichender Ernährung oder Pflege des Kindes, sind wir ebenso verpflichtet, genauer hinzusehen, wie bei Anzeichen von körperlicher Gewalt.

Für die anderen Bereiche wurde im Kollegium ein Ampelsystem erarbeitet, in welchem sichtbar wird, welches Verhalten wie bewertet wird. Im roten Bereich sind Verhaltensweisen zu finden, die verboten sind. Im gelben solche, die gut hinterfragt und reflektiert werden müssen, sollten sie Anwendung finden, und im grünen solche, die richtig und wichtig für unsere Arbeit sind.

Körperliche Gewalt

Ampel rot – nicht erlaubt

  • Schlagen, kneifen, treten, kratzen, …
  • jede Form von körperlicher Misshandlung
  • Schubsen, schütteln, zerren, zu fest anfassen, etwas aus der Hand reißen, jede Form von Kontakt, wenn man wütend oder anderweitig emotional aufgewühlt ist
  • zum Anfassen / an die Hand nehmen zwingen
  • gegen den Willen des Kindes auf den Schoß nehmen

Ampel gelb – nur nach Abwägung

  • Festhalten, aber ausschließlich bei eigen- oder fremdgefährdendem Verhalten
  • gröberes Packen, ausschließlich in Gefahrensituationen
  • Führen an der Hand zur Abwendung von Gefahren / zum Halt geben / aus einer Konfliktsituation herausbegleiten
  • zum Essen anregen, aber nicht zwingen

Ampel grün – richtig und wichtig

  • respektvoller, grenzachtender Umgang
  • körperliches Einschreiten nur wenn nötig und dann freundlich und ruhig
  • einem Kind etwas aus der Hand nehmen, es nicht aus der Hand reißen
  • bei negativer Reaktion der Kinder treten wir immer einen Schritt zurück

Seelische Gewalt

Ampel rot – nicht erlaubt

  • Beleidigen, beschimpfen, erniedrigen, ignorieren, bedrohen, Schuld zuweisen, demütigen, auslachen, Angst machen, Liebesentzug, abwerten, abweisen, bloßstellen
  • zum (Auf-)Essen / Probieren zwingen
  • raus auf den Flur setzen, auf einen Stuhl in einen ruhigeren Raum setzen (nur wenn anders nicht lösbar und bei Gefahr, Überforderung oder zum Schutz des Kindes, und nur so lange wie absolut nötig)
  • gegen den Willen des Kindes an die Hand nehmen

Ampel gelb – nur nach Abwägung

  • nur bei Zustimmung des Kindes auf den Schoß nehmen
  • Ironie und Sarkasmus
  • die Kinder vor Dritten korrigieren oder zurückweisen, ohne Rücksichtnahme auf die Gefühle des Kindes

Ampel grün – richtig und wichtig

  • positive Grundhaltung gegenüber den Kindern
  • Kindergefühlen Raum geben
  • verständnisvoll, freundlich, authentisch und empathisch sein
  • wertschätzen und zuhören
  • spielerisch zum Essen ermutigen
  • fair und gerecht sein
  • ehrlich loben
  • ermutigen, beistehen
  • nichts persönlich nehmen

Sexualisierte Gewalt

Sexueller Missbrauch (sexualisierte Gewalt) an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Bange/Deegener 1996

Aufgrund des Entwicklungsstandes kann ein Kind nicht frei und überlegt zustimmen bzw. die Missbrauchshandlungen ablehnen.

Ampel rot – nicht erlaubt

  • jedwede sexuelle Handlung an oder vor einem Kind
  • sexualisierte Sprache vor Kindern
  • Bedürfnisse nach körperlicher Nähe seitens der Mitarbeitenden am Kind befriedigen
  • Bevorzugung eines/mehrerer Kinder / (intransparente) private Kontakte zu einem Kind
  • Zulassen von Grenzüberschreitungen seitens eines Kindes gegenüber Mitarbeitenden: Berührung an der Brust / im Schritt, Küssen o. Ä.
  • Zulassen / Nichtstun bei sexualisierten Grenzverletzungen und Übergriffen unter den Kindern (siehe sexualpädagogisches Konzept des Kindergartens)

Ampel grün – richtig und wichtig

  • respektvoller und achtsamer Umgang, besonders beim Wickeln, bei Toilettengängen, beim Umziehen oder bei anderen Pflegesituationen
  • Körperkontakt je nach Bedürfnis des Kindes, wobei die professionelle Rolle gewahrt wird
  • Arbeit nach dem sexualpädagogischen Konzept des Kindergartens

Das sexualpädagogische Konzept wird noch ergänzt.

Manipulation

Ampel rot – nicht erlaubt

  • unehrlich, unwahrhaftig auftreten
  • Angst machen, bedrohen, bestechen, suggerieren
  • „Liebe Kinder machen aber …“
  • Liebesentzug, überreden
  • Berufen auf andere / vergleichen („Die anderen Kinder essen das aber auch …“)
  • Säuseln
  • sich auf Fehlinformationen oder Traditionen berufen
  • sich selbst als Opfer darstellen
  • Manipulatives, z. B. fehlgerichtetes Loben – immer, wenn auf versteckte Art die Absicht dahintersteht, das Kind zu etwas zu bringen, was es von sich aus gar nicht will

Ampel grün – richtig und wichtig

  • wahrnehmen, sich interessieren, würdigen, Gefühle der Kinder spiegeln
  • eine ehrliche und authentische, sowie wertschätzende und empathische Grundhaltung
  • wir sagen klar, was wir vom Kind möchten oder nicht möchten (Ich-Botschaften)
  • Regeln und Abläufe sind pädagogisch motiviert und klar

Strukturelle Gewalt

Ampel rot – nicht erlaubt

  • überfordernde, festgelegte, negative Erwartungshaltung
  • Mobbing, Ausgrenzung und Diskriminierung
  • zu enge, lockere, viele, wenige Regeln
  • Berufung auf Vergangenheit oder Traditionen

Ampel gelb – nur nach Abwägung

  • Dinge durchsetzen, weil eine bestimmte Uhrzeit erreicht ist / Takt
  • Unter- / Überforderung aufgrund altersunangemessener Angebote
  • zu Toilettengängen anhalten, aber nicht zwingen
  • offene Haltung allen Kulturen gegenüber, trotzdem in erster Linie anthroposophisch/christlich geprägt

Ampel grün – richtig und wichtig

  • Rollenklarheit: Die pädagogischen Mitarbeitenden haben die volle Verantwortung
  • Rhythmus
  • wir halten die Kinder liebevoll zu Dingen an, welche getan werden müssen
  • Konflikte konstruktiv lösen
  • Regeln durchsetzen, überdenken, anpassen
  • In der Eingewöhnungszeit ist es den Kindern, Eltern und Erzieher*innen zuzumuten, dass das Kind einen Moment lang weint oder unglücklich ist nach der Trennung – bei Weinen aus Kummer, Leid oder Trauer wird der Kontakt zu den Eltern nach kurzer Zeit aufgenommen und es werden gemeinsam Wege zur weiteren erfolgreichen Eingewöhnung gesucht
  • eine wohlwollende, wertschätzende und realistische Erwartungshaltung

Erwartung ist eine Geheimkraft in der Erziehung, die das Beste in den Kindern zum Aufblühen bringen kann.

10. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu Hause

  • massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen wie Blutergüsse, Verbrennungen oder Knochenbrüche
  • starke Unterernährung / unzureichende oder unregelmäßige Ernährung
  • Fehlen von Körperhygiene
  • mehrfach völlig witterungsunangemessene oder stark beschmutzte Kleidung
  • starke, plötzliche Verhaltensänderung
  • sexualisiertes Verhalten des Kindes
  • wiederholte oder schwere gewalttätige Übergriffe
  • Kind wirkt benommen, wie unter Drogeneinfluss
  • wiederholtes apathisches oder stark verängstigtes Verhalten des Kindes
  • Äußerungen, die auf Gewalt / Vernachlässigung hindeuten
  • Kind hält sich wiederholt zu unangemessenen Zeiten ohne Erziehungsperson auf / generelle fehlende oder unangemessene Beaufsichtigung und Obhut
  • Kind hält sich an jugendgefährdenden Orten auf
  • Gewalt zwischen den Erziehungspersonen
  • Beschimpfen, Ängstigen oder Erniedrigen des Kindes
  • Gewährung zu altersunangemessener Medien (z. B. gewaltverherrlichend oder pornographisch)
  • Verweigerung von Krankheitsbehandlung
  • Verweigerung von notwendiger Förderung im Falle einer Behinderung
  • Isolierung des Kindes (z. B. Kontaktverbot zu Gleichaltrigen)
  • Obdachlosigkeit der Familie
  • stark verwirrtes Erscheinungsbild oder berauschte Erscheinung der Erziehungsberechtigten

Sollte einer der genannten Punkte zutreffend sein, tritt das Verfahren bei Verdacht von Kindeswohlgefährdung in Kraft, welches weiter unten beschrieben ist.

11. Beschwerdemanagement

Wir nehmen Vorschläge und Beschwerden aus der Elternschaft sehr ernst. Wenn es ein Anliegen gibt, bitten wir darum, die betreffende Kolleg*in direkt anzusprechen. Ist sie*er gerade nicht in der Lage, das Thema zu klären, wird sofort ein Termin für die Klärung (persönlich oder telefonisch) abgemacht.

Es gibt ebenso die Möglichkeit, sich mit seinem Problem an einen der Elternvertreter zu wenden, welcher dieses dann mit der*dem Kolleg*in bearbeitet. Wird das Thema nicht zufriedenstellend bearbeitet, kommt jemand aus dem Leitungsteam entweder moderierend oder im Einzelgespräch hinzu. Lässt sich das Problem nach wie vor nicht auflösen, wird die*der erste Vorstandsvorsitzende gebeten, sich des Problems anzunehmen (aktuell Juliane Salau). Wenn noch immer keine Lösung gefunden wurde, kann ein Supervisor oder Ähnliches hinzugezogen werden.

Hat man das Gefühl, die*den Kolleg*in nicht direkt ansprechen zu können, ist es möglich, sich direkt an jemanden aus dem Leitungsteam zu wenden oder direkt an den Vorstand. Wir bitten um die Einhaltung dieses Weges, da die Aufklärung im direkten Kontakt noch immer am leichtesten fällt.

12. Beschwerdeverfahren für Eltern

Grafik folgt: Ablaufdiagramm zum Beschwerdeverfahren für Eltern.

13. Beschwerden von Kindern

Vorwort

Gemäß den Grundlagen der Waldorfpädagogik ist es elementar, die Lebenskräfte der Kinder nicht zu früh in die Bewusstseinsbereiche zu ziehen. Umso wichtiger ist es, dass das Kind sich wohl und gut aufgehoben fühlt. Um dies zu gewährleisten, ist es oberste Priorität der pädagogischen Fachkräfte, jedes Kind mit seinen Stärken und Schwächen individuell wahrzunehmen und dem Kind Fürsorge und Halt zu vermitteln. Zudem bieten ethische und moralische Regeln Halt, Sicherheit und Klarheit. In diesem Rahmen ist es dann möglich, Beschwerden und Unmut der Kinder zu erkennen, Klarheit zwischen echten Bedürfnissen und Wünschen zu finden, auf die Beschwerden der Kinder zu reagieren und sie zu bearbeiten.

Worüber dürfen sich die Kinder in unserem Kindergarten beschweren?

In unserem Kindergarten dürfen sich die Kinder über alles beschweren, was ihnen Unwohlsein verschafft und in ihnen Unmut hervorruft. Sowohl die Belange der Kinder untereinander betreffend, als auch die Fachkräfte betreffende Belange können zum Ausdruck gebracht werden.

Wie können die Kinder ihre Beschwerden zum Ausdruck bringen?

Die Kinder können sich jederzeit an jemanden aus dem Kollegium wenden. Die*der Kolleg*in muss nicht der Gruppe des Kindes zugehörig sein. Das Kind kann auch gemeinsam mit den Eltern die Beschwerde zum Ausdruck bringen.

Wie wird die Beschwerde bearbeitet?

Tritt ein Kind an eine Fachkraft heran, ist diese angehalten, das Kind durch aktives Zuhören im Prozess zu begleiten und zu stärken. Jedes Kind wird mit jeder Beschwerde ernst genommen. Die Fachkraft ist nun angehalten, angemessen auf die Beschwerde zu reagieren und das Kind bei der Problemlösung zu begleiten. Akute fachkraftbezogene Probleme und Beschwerden werden direkt in der Konferenz bearbeitet und besprochen. Die empathische Grundhaltung gegenüber den Kindern und ein gleichwürdiges Behandeln dieser ist in unserem Kindergarten unabdingbar.

14. Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Im privaten Umfeld des Kindes

  1. 1.Hinweise auf Kindeswohlgefährdung wahrnehmen und dokumentieren
  2. 2.Leitung informieren → Annette Schaumann, Caren Lüdemann oder Malyn Kieper → Informationsaustausch, Bewertung der Situation

Bei weiterhin bestehendem Verdacht:

  • 3. Gezielte Beobachtung des Kindes plus Dokumentation
  • 4. Gemeinsam das Gefahrenpotential einschätzen (Erziehungsteam und Leitung)
  • 5. Gespräch mit den Erziehungsberechtigten des Kindes, solange dem Kind durch das Gespräch keine Nachteile entstehen können. Ziel: Aufstellen eines Beratungs- und Unterstützungsplanes für die Familie, gemeinsam mit der Familie entwickelt.

Bei weiterhin bestehendem Verdacht / fehlender Abwendung der Gefahrensituation:

  • 6. Informieren der*des ersten Vorstandsvorsitzenden (Juliane Salau)
  • 7. Einschalten des „Wendepunkt e.V.“ in Elmshorn, Kontakt: Fr. Feller, 0 41 21 / 475 73 – 78, zur Beratung des weiteren Vorgehens. Die Falldarstellung unterliegt dem Datenschutz – anonymisieren! Der gesamte Prozess muss kleinschrittig dokumentiert werden. Hinzuziehen der Eltern, wenn es vorher nicht möglich war. Den Eltern Hilfsangebote unterbreiten (Frühe Hilfen, Beratungsstellen, …) und einschätzen, ob diese ausreichend sind.
  • 8. Sind die Eltern nicht willens oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden: Meldung beim zuständigen Jugendamt

Durch eine*n Mitarbeiter*in

  1. 1.Hinweise auf Kindeswohlgefährdung wahrnehmen und dokumentieren
  2. 2.Leitung informieren → Annette Schaumann, Caren Lüdemann oder Malyn Kieper
  3. 3.Gemeinsame Einschätzung der Situation noch am selben Tag der Meldung des Vorkommnisses
  4. 4.Falls der Verdacht die Leitung betrifft, direkt die*den ersten Vorstandsvorsitzende*n informieren (Juliane Salau)
  5. 5.Wenn kein Leitungsmitglied betroffen ist, jetzt Information an den 1. Vorstandsvorsitz
  6. 6.Gemeinsame Gefährdungseinschätzung und das Ergreifen von Sofortmaßnahmen (z. B. Freistellung), wenn nötig
  7. 7.Einschalten des „Wendepunkt e.V.“ in Elmshorn, Kontakt: Fr. Feller, 0 41 21 / 475 73 – 78, zur Beratung des weiteren Vorgehens. Der gesamte Prozess muss kleinschrittig dokumentiert werden. Die Fachkraft vom Wendepunkt führt uns durch den Prozess, bis dieser aufgelöst ist.
  8. 8.Gespräch mit der*dem betroffenen Mitarbeiter*in mit der*dem 1. Vorstandsvorsitzenden und einem Mitglied der Leitung (offene Fragen, Unschuldsvermutung)

Wenn die Anhaltspunkte eine Kindeswohlgefährdung bestätigen, dann:

  • 9. Gespräch mit den Erziehungsberechtigten: Erklärung der Ausgangssituation, der bisher getätigten Schritte, auf Unterstützungsangebote hinweisen, verdeutlichen, dass gerichtsverwertbare Gespräche nur durch die Kriminalpolizei erfolgen dürfen, Abstimmen des weiteren Vorgehens
  • 10. Der Verdacht bestätigt sich: Meldung an die Kita- bzw. Heimaufsicht gemäß § 45 SGB VIII; Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden; Beratungs- und Begleitungsangebote für das Team anbieten; Notwendigkeit der rechtlichen Beratung für den Träger prüfen; ggf. sofortige Freistellung der*des Mitarbeiter*in; Unterbreitung von Hilfsangeboten für die*den Mitarbeiter*in; ggf. Aufforderung zur Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses
  • 11. Information aller Eltern: Ein ehrlicher Umgang ist wichtig. So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Es sind die Persönlichkeitsrechte aller zu wahren. Gemeinsam mit dem Wendepunkt. Infoelternabend.

Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, dann:

  • 9. Rehabilitationsverfahren für die*den Mitarbeiter*in: Wiederherstellung des Ansehens und der Arbeitsfähigkeit; unter qualifizierter externer Begleitung; Nachbereitung im Team; Nachbereitung mit den Eltern
Grafik folgt: Ablaufdarstellungen „Wahrnehmung Ampel gelb/rot bei sich selbst“ und „im Kollegium“.

15. Krisenintervention

Bei Beginn einer Krise wird zunächst die*der zuständige Krisenmanager*in kontaktiert, welche*r alles Weitere koordiniert. Die interne Kommunikation geht vor der Kommunikation nach außen, auch wenn die Medien oder Ähnliches schon eingeschaltet sind. Die interne Kommunikation betrifft die Angehörigen, die Erzieher*innen, den Vorstandsvorsitz, das Leitungsteam und einen Experten in beratender Funktion.

Ausschließlich die*der Krisenmanager*in spricht öffentlich für den Träger, alle anderen weisen auf die*den Manager*in als Ansprechpartner*in hin. Findet ein Vorfall innerhalb der Einrichtung statt, welcher das Kindeswohl eines Kindes oder mehrerer Kinder beeinträchtigt, werden zunächst die Elternvertreter informiert und dann, so bald wie möglich, ein Elternabend für alle Eltern zum Thema organisiert. Der Umgang mit Pressevertretern ist, sollte es dazu kommen, im Ordner Kindeswohlgefährdung geregelt.

Die aktuelle Krisenmanagerin ist Malyn Kieper. Sollten die Medien eingeschaltet werden, ist Jean Rehders aus dem Vorstand der einzige Ansprechpartner.

16. Ansprechpartner

  • Wendepunkt e.V. in Elmshorn – 0 41 21 / 475 73 – 70. Wendepunkt e.V. engagiert sich für Respekt und Gewaltfreiheit in Erziehung, Partnerschaft und Sexualität. Prävention und Intervention, Beratung.
  • Jugendamt des Kreises Pinneberg, Fachdienst Jugend / Soziale Dienste (FD 33), Kurt-Wagner-Str. 11, 25337 Elmshorn, Telefon 04121 / 4502-0
  • Erziehungs-, Familien- und Lebensberatung Pinneberg, Bahnhofstraße 18–22 / 1. OG, 25421 Pinneberg, Telefon 04101 / 8450430, www.diakonie-hhsh.de/ezb-pinneberg
  • Bernard Lievegoed Institut, Am Felde 2, 22765 Hamburg, 040 / 4308081 – Diagnostik, Beratung und Therapie von Kindern und Erwachsenen
  • Doris Hamer, Pinneberger Str. 178, 25462 Rellingen, +49 (0) 176 56733625 – Supervisorin, Coach

17. § 8a & § 45 SGB VIII

Die vollständigen Gesetzestexte finden Sie beim Bundesamt für Justiz: § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und § 45 SGB VIII (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung).

  • § 8a SGB VIII: gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html
  • § 45 SGB VIII: gesetze-im-internet.de/sgb_8/__45.html

18. Selbstverpflichtung

  1. 1.Ich verpflichte mich, alles zu tun, damit in der Arbeit mit Kindern jedwede Form der Gewalt oder Vernachlässigung verhindert wird. Dazu gehört eine wache Wahrnehmung der Kinder und ihrer Lebensumwelt.
  2. 2.Ich verpflichte mich, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, und toleriere auch keine andere Form von Gewalt.
  3. 3.Ich verpflichte mich dazu, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für die Kinder zu schaffen und zu wahren. Ich respektiere die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten.
  4. 4.Ich verhalte mich niemals abwertend, diskriminierend oder auf eine Art und Weise, welche den Kindern Angst machen könnte.
  5. 5.Mein Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber den Kindern ist stets reflektiert und verantwortungsvoll.
  6. 6.Ich respektiere die individuellen Grenzen der Kinder und achte ihre Intimsphäre.
  7. 7.Ich achte auf die Einhaltung dieser Grenzen und setze bei Wahrnehmung einer Grenzverletzung direkt die notwendigen Prozesse in Gang.
  8. 8.Ich habe das gesamte Schutzkonzept gelesen und verpflichte mich, danach zu handeln.
  9. 9.Ich bestätige, dass ich nach wie vor keine Einträge in meinem erweiterten Führungszeugnis habe oder mir etwas zuschulden kommen haben lassen, was einen Eintrag zur Folge hätte.

Dieses Dokument wird von allen Mitarbeitenden mit Ort, Datum und Unterschrift bestätigt – jährlich neu.

19. Anhang

  • Meldung an die Kita- bzw. Heimaufsicht: offizielles Formular des Landes Schleswig-Holstein (schleswig-holstein.de)
  • Dokumentationsvorlage Kindeswohl: Die Kopiervorlage ist im Kinderschutzordner im Büro einzusehen.
Grafik folgt: Ablauf-Grafiken „Wahrnehmung Ampel gelb/rot bei sich selbst / im Kollegium“.